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Ein generelles Verbot für Tierversuche im Dienst der Kosmetikindustrie in der Europäischen Union ist nicht in Sicht.
Brüssel (dpa) - Die für Verbraucherschutz zuständigen EU-Minister verständigten sich am Montag in Brüssel lediglich darauf, solche Experimente für Kosmetikprodukte innerhalb der Union nur dann zu verbieten, wenn Alternativen zu Versuchen an lebenden Tieren vorhanden sind. Diese aber gibt es nach offiziellen Angaben derzeit kaum.
Deutschland enthielt sich der Stimme, machte sich aber erneut für die Forderung des Europäischen Parlamentes stark, ab 2005 an in der EU Tierversuche bei neuentwickelten Kosmetika völlig zu verbieten. Das Parlament muss sich nun in zweiter Lesung mit dem Votum der Minister beschäftigen. Nach der bisherigen EU-Regelung wäre im Sommer kommenden Jahres ein generelles Tierversuchsverbot sowie ein Vermarktungsverbot für mittels solcher Versuche entwickelte Kosmetika in Kraft getreten.
Die Ministerrunde einigte sich nach Angaben aus Delegations- kreisen auf ein abgeschwächtes Vorgehen nicht zuletzt deshalb, weil sie Probleme mit der Welthandelsorganisation WTO befürchtet. So müssten in den USA alle Kosmetika an Tieren erprobt werden, bevor sie auf den Markt kommen, hieß es. Wenn nun diese Produkte in der EU nicht vermarktet werden dürften, könnten Klagen mit drohenden hohen Geldbußen gegen die EU nicht ausgeschlossen werden.
Nach Angaben der verbraucherpolitischen Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, Dagmar Roth-Behrendt, werden in der EU jährlich 40 000 Mal Kosmetika oder deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet. Ein Verbot von Tierversuchen ab 2005 soll nach dem Willen des Europa- parlaments für die Entwicklung neuer Inhaltsstoffe und Kosmetika gelten. Wimperntusche, Zahnpasta oder Haarsprays etwa, die bereits im Handel sind, sind davon nicht betroffen. Für diese Produkte soll es ein Verkaufsverbot fünf Jahre nach Verab- schiedung der Richtlinie geben, selbst wenn alternative Tests nicht zur Verfügung stehen.