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Das geplante einheitliche Ökosiegel für Nahrungsmittelhat im Bundestag eine weitere Hürde genommen. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS beschloss das Parlament die Einführung eines Öko-Kennzeichens nach EU-Standards. Das freiwillige Gütesiegel soll die Vielzahl der bisherigen Kennzeichnungen beenden und so den Verbraucher gezielter auf ökologische Lebensmittel aufmerksam machen. CDU/CSU und FDP lehnten das Gesetz ab, das die Grundlage für das Öko-Kennzeichen schafft. Einzelheiten für die Gestaltung und Verwendung des Siegels sollen nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums bis Ende des Jahres in einer Rechtsverord- nung geregelt werden.
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Nahrungsmittel mit dem neuen Siegel dürfen keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten. Die Tierhaltung muss flächengebunden sein. Zudem wird die Verwendung von Antibiotika und Leistungsförderern bei Tieren, die unter natürlichen Lebens- und Witterungsbedingungen gehalten werden, untersagt. Das Gesetz sieht für den Fall von Verstößen gegen diese Regeln auch Sanktionen vor. Nach den Plänen von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) soll der Marktanteil von Ökoprodukten von derzeit 3 auf 20 Prozent in zehn Jahren gesteigert werden.
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