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Menschen, die versuchen, die Anlage eines Permanent-Make-ups auf Kosten der Krankenkassen anbringen zu lassen, werden mit ihrem Anliegen wohl scheitern. Denn selbst wenn die Haare an Brauen und Augenlid krankheitsbedingt fehlen, müsse die Kasse das Eintätowieren nicht bezahlen, das entschied jetzt das Bundessozialgericht in Kassel. Begründung: Das permanente Make-up habe keine wesentlichen Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Schminken. Tägliches Schminken sei in solchen Fällen durchaus zumutbar.